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Konkretisierung der Regelauslegung 2023/24



Unser Verbandslehrwart Dr. Marc Schiry hat uns in einem Schreiben über einige Konkretisierungen in der Regelauslegung, die vom DFB ausgearbeitet worden sind, informiert. Hier noch im Detail zum Nachlesen:


Werte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,


in Angesicht der neuen Bundesliga-Saison hat sich das Regelkompetenz-Team des DFB einige Aspekte bezüglich der Regelauslegung angeschaut. Es handelt sich dabei nicht um Regeländerungen, sondern lediglich Verfeinerungen der Regelauslegung. Regeländerungen kann der DFB ohnehin nicht vornehmen.


Wie zu erwarten, geht es bei den Konkretisierungen auch um das Thema Handspiel. Hier die genauen Details:


1. Verwarnung bei Handspielvergehen, die einen Torschuss verhindern:


Die Verwarnung bei der Verhinderung eines Torschusses durch ein Handspiel ist nun nicht mehr obligatorisch. Vielmehr muss nun unterschieden werden, ob es einen unsportlichen und absichtlichen Charakter aufweist. Wird nun also durch eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche (strafbares Handspiel) ein Schuss oder Kopfball auf das Tor verhindert, erfolgt nun keine Verwarnung mehr. Die Verwarnung wird nun nur ausgesprochen, wenn das Handspiel unsportlich ist (z. B. ein Handspiel verhindert absichtlich das Zuspiel zu einem Mitspieler). Die Verhinderung eines Tores bleibt hierbei unberührt.


2. Umgang mit Unsportlichkeiten


Der DFB legt nun Wert auf ein konsequentes Vorgehen gegenüber Unsportlichkeiten, die dem Ansehen des Spiels und dem Respekt gegenüber dem SR schaden. Daher sollen bei folgenden Vergehen konsequent persönliche Strafen ausgesprochen werden.


  • Störung von Spielfortsetzungen (z. B. Ballwegtragen)

  • Verzögerung von Spielfortsetzungen („Zeitspiel“)

  • Täuschung und Simulation („Schwalbe“)

  • Provokation und Auslösung einer Konfrontation („Rudelbildung“)

  • Außenwirksames Fordern von pers. Strafen

  • Respektlose und abfällige Gesten gegenüber dem SR (z. B. Abwinken oder deutliches Werfen des Balls auf den Boden)

  • Mobbing (Umzingeln des SR)

  • Heftige, außenwirksame Reklamation oder permanente Reklamation von Teamoffiziellen (z. B. Beschimpfungen, Beleidigung, Provokationen, aggressives und konfrontatives Betreten der gegnerischen Coachingzone)


Natürlich sollte hier mir Augenmaß vorgegangen werden, damit nicht der gegenteilige Effekt aufgrund von übertriebenen Strafen erzielt wird. Ich hoffe hierzu bald Videomaterial zur Verfügung stellen zu können.


3. Nachvollziehbare und angemessene Nachspielzeit gemäß Regel 7


Bezüglich Regel 7 gab es vom IFAB bereits eine Regeländerung. Demnach zählt der Torjubel nun explizit zur verlorenen Zeit und muss nachgespielt werden. Das Gleiche gilt im Übrigen laut Regel 7 auch für die Wechsel. Eine erhöhte Anzahl an Wechsel in einer Spielhälfte muss daher eine Nachspielzeit zur Folge haben.

Hier eine Auflistungen der wichtigsten Punkte, bei denen eine Nachspielzeit erforderlich ist:


  • Auswechselungen

  • Untersuchungen und Behandlungen auf dem Feld

  • Zeitschinden zum eigenen Vorteil

  • Diziplinarmaßnahmen

  • Medizinische Unterbrechungen (z. B. Trinkpausen)

  • Torjubel

  • sonstige Gründe


Vereinsvertretern wurde diese Information ebenfalls zugeschickt.


Wir wünschen allen Schiedsrichtern und Vereinen eine erfolgreiche Saison 2023/24!

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